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NFV-Verbandsvorstand legt einen Fahrplan fest

NFV-Verbandsvorstand legt einen Fahrplan fest

Foto: Kamuran Özkan (links) vom SC Möllenbeck und Maurice Pernau vom SV Hattendorf müssen sich noch ein paar Wochen gedulden, bis der NFV entscheidet, ob die aktuelle Saison bei einem Abbruch gewertet oder annulliert wird.

Fußball. Der Verbandsvorstand des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag (28. April) auf einen Fahrplan über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der aktuell bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 verständigt. Dieser Fahrplan sieht zunächst vor, die vielfältigen Vereinsmeinungen zu bündeln und sie zu konkreten Vorschlägen zusammenzufassen. Der Fahrplan besagt, dass zwischen dem 29. April und 5. Mai, die verschiedenen Vorschläge rund um den Saisonabbruch noch einmal sortiert und zu einer überschaubaren Anzahl von konkreten Vorschlägen zusammengefasst werden. Hierzu passend sollen auch die jeweils erforderlichen Schritte vor allem aus rechtlicher Sicht geprüft werden. Konkret: Welches Gremium ist für welche Entscheidung erforderlich. Danach gibt es im Zeitraum vom 6. bis 11. Mai eine Bewertung der weiteren behördlichen Entscheidungen als Folge der Zusammenkunft des Corona-Kabinetts sowie eine weitere Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung am 11. Mai.

Anlässlich des vom 18. bis 22. April erhobenen Meinungsbildes in den 33 NFV-Kreisen hatten sich die niedersächsischen Vereine mehrheitlich für einen Abbruch der Saison entschieden. „Dieses Votum respektieren wir natürlich. Die Vielzahl der unterschiedlichsten Rückkopplungen, die uns unmittelbar und mittelbar danach erreicht haben, zeigt aber auch, dass wir jetzt tiefer in die Thematik einsteigen müssen, weil immer noch ein nicht unerheblicher Informationsbedarf besteht“, erklärte NFV-Präsident Günter Distelrath. Jedem müsse klar sein, dass Abbruch nicht gleich Abbruch sei und dass es unterschiedliche rechtlich mögliche Szenarien gebe.

Auf seiner Sitzung am Dienstag einigte sich der NFV-Verbandsvorstand zudem darauf, parallel in die konkrete Planung eines außerordentlichen Verbandstages einzusteigen, weil dieser erforderlich ist, um eines der möglichen Abbruchszenarien zur Umsetzung zu bringen. Die NFV-Satzung sieht für die Einberufung eine Frist von zehn Wochen vor. Distelrath: „Wir wollen zu einer Entscheidung nicht erst Mitte Juli kommen. Deshalb werden wir rechtlich prüfen, inwieweit sich eine verkürzte Ladungs- und Antragsfrist umsetzen lässt.“

Die Fußballerinnen und Fußballer aus dem NFV-Kreis Schaumburg müssen sich also noch ein paar Wochen gedulden, bis feststeht, wie der NFV einen Saisonabbruch werten will oder ob es zu einer Annullierung der laufenden Spielzeit kommt.