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Neue Corona-Bestimmungen im Fußball

Neue Corona-Bestimmungen im Fußball

Foto: Das ist nicht mehr erlaubt: Im Finale des Rintelner Sparkassen-Fußballcups verkaufte SCR-Vereinswirt Marijan Gaspar (links) noch Alkohol an die Besucher. Ab 50 Zuschauerinnen und Zuschauern ist dies nach der neuen Verordnung verboten.

Fußball. Wie der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) in einer Mail an seine Vereine mitteilt, hat am gestrigen Tag das Land Niedersachsen neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die insbesondere auch den Fußball betreffen. Die veröffentlichte Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen beziehungsweise bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen.

Zu den einzuhaltenden Voraussetzungen zählt auch, dass – sofern mehr als 50 Zuschauer eingelassen werden – Alkohol während der Sportveranstaltung weder angeboten noch konsumiert werden darf.

Eine weitere Bestimmung betrifft auch die Gästetickets. Sie dürfen weder verkauft noch auf andere Weise angeboten werden. Diese Regelung bezieht sich in erster Linie aber auf den Profisport. Sie zielt darauf ab, dass Heimvereine dem jeweiligen Gastverein beziehungsweise dessen Anhängern vorab kein Ticket-Kontingent und keine Tickets zur Verfügung stellen dürfen. Nicht untersagt ist dagegen der Verkauf von Eintrittskarten am Tag der Sportveranstaltung durch den Heimverein an einzelne Personen, die Fans des Gastvereins sind. Gästefans sind somit bei Amateurspielen erlaubt.

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden
2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)
3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)
4. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden
5. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden
6. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.

Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage sowie eine Richtlinie für Vereine finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Fußball-Verbandes unter www.nfv.de/recht/faq-corona/